Erfüllung der Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren

1. Ökonomisch-technische Bedingungen

Art. 22 Abs. 1 des Vergabegesetzes sieht vor, dass sich die Bieter um öffentliche Aufträge bewerben können, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen, die:

  1. den Besitz von Berechtigungen zur Ausführung der entsprechenden Gewerbetätigkeit betreffen, wenn die gesetzlichen Vorschriften diese Berechtigungen vorsehen,
  2. den Besitz des notwendigen Wissens und der erforderlichen Erfahrungen betreffen,
  3. das Vorhandensein des entsprechenden technischen Potentials sowie der Personen betreffen, die in der Lage sind, den gegenständlichen öffentlichen Auftrag auszuführen,
  4. die ökonomische und finanzielle Situation des Bieters betreffen.

 

2. Aufstellung der Dokumente

Die Verordnung des Ministerpräsidenten vom 30.12.2009 (Gesetzblatt 2009, Nr. 226, Pos. 1817) sieht u. a. die Vorlage der folgenden Dokumente für den Nachweis der Erfüllung der im Art. 22 Abs. 1 des Vergabegesetzes bezeichneten Bedingungen vor:

 

1) Konzessionen, Genehmigungen und Lizenzen;

 

2) * eine Aufstellung der Bauarbeiten in dem Umfang, der für den

   Nachweis des Vorhandenseins des notwendigen Wissens und der

   erforderlichen Erfahrung unerlässlich ist, für den Zeitraum der letzten

   fünf Jahre vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote oder der

   Anträge auf Zulassung zum Verfahren (bei kürzerer Ausübung der

   entsprechenden Gewerbetätigkeit innerhalb dieses Zeitraums),

   * mit der Angabe der Art der ausgeführten Bauarbeiten und des

   Auftragswertes, des Datums und des Ortes der Ausführung sowie der

   Beifügung eines Dokumentes, das die Ausführung der Arbeiten gemäß

   den Grundsätzen der Baukunst bestätigt und darüber hinaus, dass die

   Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden;

 

3) * eine Aufstellung der Lieferungen und Dienstleistungen in dem

   Umfang, der für den Nachweis des Vorhandenseins des notwendigen

   Wissens und der erforderlichen Erfahrung unerlässlich ist,

   für den Zeitraum der letzten drei Jahre vor Ablauf der Frist zur Abgabe

   der Angebote oder der Anträge auf Zulassung zum Verfahren (bei

   kürzerer Ausübung der entsprechenden Gewerbetätigkeit innerhalb dieses

   Zeitraums),

   * mit der Angabe des Auftragswertes, des Auftragsgegenstandes, des

   Ausführungsdatums und der Abnehmer sowie der Beifügung eines

   Dokumentes, das die ordnungsgemäße Ausführung der Lieferungen

   oder Dienstleistungen bestätigt;

 

4) eine Aufstellung der Personen, die an der Ausführung des öffentlichen

   Auftrags teilnehmen und insbesondere für die Erbringung von

   Dienstleistungen, die Qualitätskontrolle oder die Bauleitung

   verantwortlich sein sollen, zusammen mit Informationen über ihre

   beruflichen Qualifikationen, Erfahrungen und ihre Ausbildung, die

   unerläßlich für die Ausführung des Auftrags sind;

 

5) eine Erklärung darüber, dass die Personen, die an der Ausführung

   des öffentlichen Auftrags teilnehmen sollen, die erforderlichen

   Berechtigungen besitzen, wenn gesetzliche Vorschriften den Besitz

   dieser Berechtigungen vorschreiben;

 

6) den Jahresabschlussbericht, oder bei Bietern, die nicht zur Erstellung

   eines Jahresabschlussberichtes verpflichtet sind, solche Dokumente,

   die Auskunft über den Umsatz sowie die Verbindlichkeiten und

   Forderungen geben, für den Zeitraum der letzten drei Geschäftsjahre

   (bei kürzerer Ausübung der entsprechenden Gewerbetätigkeit für diesen

   Zeitraum); 

 

7) die Bestätigung der kontoführenden Bank über das Vorhandensein

   der entsprechenden Geldmittel auf dem Konto bzw. über die

   Kreditwürdigkeit des Bieters, ausgestellt nicht früher als 3 Monate

   vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote oder der Anträge auf

   Zulassung zum Verfahren;

 

8) eine bezahlte Versicherungspolice über den Abschluss einer

   Haftpflichtversicherung im Bereich der Ausübung der entsprechenden

   Gewerbetätigkeit, die mit dem Gegenstand der Auftragsvergabe

   verbunden ist.