Erfüllung der Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren
1. Ökonomisch-technische Bedingungen
Art. 22 Abs. 1 des Vergabegesetzes sieht vor, dass sich die Bieter um öffentliche Aufträge bewerben können, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen, die:
- den Besitz von Berechtigungen zur Ausführung der entsprechenden Gewerbetätigkeit betreffen, wenn die gesetzlichen Vorschriften diese Berechtigungen vorsehen,
- den Besitz des notwendigen Wissens und der erforderlichen Erfahrungen betreffen,
- das Vorhandensein des entsprechenden technischen Potentials sowie der Personen betreffen, die in der Lage sind, den gegenständlichen öffentlichen Auftrag auszuführen,
- die ökonomische und finanzielle Situation des Bieters betreffen.
2. Aufstellung der Dokumente
Die Verordnung des Ministerpräsidenten vom 30.12.2009 (Gesetzblatt 2009, Nr. 226, Pos. 1817) sieht u. a. die Vorlage der folgenden Dokumente für den Nachweis der Erfüllung der im Art. 22 Abs. 1 des Vergabegesetzes bezeichneten Bedingungen vor:
1) Konzessionen, Genehmigungen und Lizenzen;
2) * eine Aufstellung der Bauarbeiten in dem Umfang, der für den
Nachweis des Vorhandenseins des notwendigen Wissens und der
erforderlichen Erfahrung unerlässlich ist, für den Zeitraum der letzten
fünf Jahre vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote oder der
Anträge auf Zulassung zum Verfahren (bei kürzerer Ausübung der
entsprechenden Gewerbetätigkeit innerhalb dieses Zeitraums),
* mit der Angabe der Art der ausgeführten Bauarbeiten und des
Auftragswertes, des Datums und des Ortes der Ausführung sowie der
Beifügung eines Dokumentes, das die Ausführung der Arbeiten gemäß
den Grundsätzen der Baukunst bestätigt und darüber hinaus, dass die
Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden;
3) * eine Aufstellung der Lieferungen und Dienstleistungen in dem
Umfang, der für den Nachweis des Vorhandenseins des notwendigen
Wissens und der erforderlichen Erfahrung unerlässlich ist,
für den Zeitraum der letzten drei Jahre vor Ablauf der Frist zur Abgabe
der Angebote oder der Anträge auf Zulassung zum Verfahren (bei
kürzerer Ausübung der entsprechenden Gewerbetätigkeit innerhalb dieses
Zeitraums),
* mit der Angabe des Auftragswertes, des Auftragsgegenstandes, des
Ausführungsdatums und der Abnehmer sowie der Beifügung eines
Dokumentes, das die ordnungsgemäße Ausführung der Lieferungen
oder Dienstleistungen bestätigt;
4) eine Aufstellung der Personen, die an der Ausführung des öffentlichen
Auftrags teilnehmen und insbesondere für die Erbringung von
Dienstleistungen, die Qualitätskontrolle oder die Bauleitung
verantwortlich sein sollen, zusammen mit Informationen über ihre
beruflichen Qualifikationen, Erfahrungen und ihre Ausbildung, die
unerläßlich für die Ausführung des Auftrags sind;
5) eine Erklärung darüber, dass die Personen, die an der Ausführung
des öffentlichen Auftrags teilnehmen sollen, die erforderlichen
Berechtigungen besitzen, wenn gesetzliche Vorschriften den Besitz
dieser Berechtigungen vorschreiben;
6) den Jahresabschlussbericht, oder bei Bietern, die nicht zur Erstellung
eines Jahresabschlussberichtes verpflichtet sind, solche Dokumente,
die Auskunft über den Umsatz sowie die Verbindlichkeiten und
Forderungen geben, für den Zeitraum der letzten drei Geschäftsjahre
(bei kürzerer Ausübung der entsprechenden Gewerbetätigkeit für diesen
Zeitraum);
7) die Bestätigung der kontoführenden Bank über das Vorhandensein
der entsprechenden Geldmittel auf dem Konto bzw. über die
Kreditwürdigkeit des Bieters, ausgestellt nicht früher als 3 Monate
vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote oder der Anträge auf
Zulassung zum Verfahren;
8) eine bezahlte Versicherungspolice über den Abschluss einer
Haftpflichtversicherung im Bereich der Ausübung der entsprechenden
Gewerbetätigkeit, die mit dem Gegenstand der Auftragsvergabe
verbunden ist.
Öffentliche Aufträge in Polen