Verdingungsunterlagen

Die durch den Auftraggeber erstellten „Verdingungsunterlagen“ (polnisch: specyfikacja istotnych warunków zamówienia) stellen das wichtigste Dokument während des Verfahrens über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags dar, dessen Inhalt es den Auftragnehmern ermöglicht, entsprechende Angebote abzugeben.

 

Der Auftraggeber ist in den folgenden Verfahren verpflichtet, „Verdingungsunterlagen“ zu erarbeiten: im Offenen und Beschränkten Vergabeverfahren, im Verhandlungsverfahren mit und ohne Bekanntmachung, im Verfahren der Preisnachfrage sowie im Wettbewerblichen Dialog.