Das Verfahren der Preisnachfrage

1. Überblick

Das Verfahren der Preisnachfrage ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Auftraggeber an durch ihn ausgewählte Bieter mit einer Preisanfrage wendet und diese zur Abgabe von Angeboten auffordert. Der Auftraggeber erteilt dem Bieter die Ausführung des Auftrags, der den niedrigsten Preis geboten hat.

 

2. Zulässigkeit

Die Anwendung des Verfahrens der Preisnachfrage ist zulässig, wenn der Auftragsgegenstand Lieferungen oder Dienstleistungen sind, die allgemein zugänglich sind und sich durch einen einheitlichen Qualitätsstandard auszeichnen, unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass der Auftragswert unterhalb der in der Verordnung des Ministerpräsidenten vom 23.12.2009 bezeichneten Schwellenwerte liegt.