Seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 über die öffentlich-rechtliche Partnerschaft sowie des Gesetzes vom 9. Januar 2009 über die Konzession für Bauarbeiten oder Dienstleistungen wurden über 40 Bekanntmachungen über die Absicht der Vergabe von Baukonzessionen mit einem Auftragswert von über 4.845.000,- € im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED) veröffentlicht.

 

Bei einem Teil der Vorhaben wurde von der Verwirklichung Abstand genommen, weil entweder keine Anträge auf Abschluss des Konzessionsvertrages beim Konzessionsgeber eingegangen sind oder sich die potentiellen privaten Investoren aus dem Verfahren zurückgezogen haben. Ein Teil der Vorhaben wurde letztendlich als Öffentlicher Auftrag aufgrund der Bestimmungen des Vergaberechtes ausgeschrieben.

 

Das zur Zeit einzige Projekt aus dem Bereich des Gesundheitswesens, das aufgrund des ÖPP-Gesetzes verwirklicht werden soll und bei dem die Phase des (wettbewerblichen) Dialoges erfolgreich absolviert werden konnte, ist der beabsichtigte Neubau des Kreiskrankenhauses in Żywiec. Hier werden zur Zeit die Verdingungsunterlagen erstellt und dann die sieben teilnehmenden Unternehmen bzw. Konsortien zur Abgabe ihrer Angebote eingeladen.

 

Im Jahr 2010 wurde vor allem in den folgenden Bereichen die Absicht der Verwirklichung von ÖPP-Projekten bekanntgemacht:

- Sport- und Erholungswesen (Erholungs- und Freizeitparks),

- Parkplätze,

- Gesundheitswesen (Errichtung und Betreiben von Ärztehäusern und

  Krankenhäusern),

- Abwasser (Kanalisation).