Der polnische Gesundheitsmarkt im Umbruch
1. Gesetzesänderungen im Gesundheitsbereich
Mit seinem hohen Investitionsbedarf stellt Polen einen interessanten Markt für Unternehmen aus der Gesundheitsbranche dar. Die von der Regierung unter Ministerpräsident Donald Tusk umgesetzten Gesetzesänderungen im Gesundheitsbereich bieten in den kommenden Jahren interessante Investitions-möglichkeiten auf dem polnischen Gesundheitsmarkt.
Das Gesetz über die Erbringung von medizinischen Leistungen
(Polnisch: ustawa o działalności leczniczej) ist am 01. Juli 2011 in Kraft getreten und soll die Modernisierung des öffentlichen Sektors des Gesundheitswesens in Polen entscheidend vorantreiben. Es enthält u. a. eine vereinfachte Möglichkeit, die bestehenden öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in Gesellschaften des Handelsrechts umzuwandeln (Kommerzialisierung öffentlicher Gesundheitseinrichtungen).
2. Gesetzliche Vorgaben für die Umwandlung von Gesundheits-einrichtungen
Aufgrund des Vetos des Präsidenten gegenüber den im Jahr 2008 beabsichtigten Änderungen wurde durch den Ministerrat am 27. April 2009 der sog. "Plan B" angenommen.
Dadurch wurde ein Programm ins Leben gerufen, das in den Jahren 2009 - 2011 die Selbstverwaltungskörperschaften durch eine finanzielle Unterstützung ermuntern sollte, öffentliche Gesundheitseinrichtungen in Handelsgesellschaften umzuwandeln. Nach der bis Ende Juni 2011 geltenden Rechtslage war eine solche Umwandlung nur möglich, wenn die neue Betreibergesellschaft errichtet wurde, bevor die jeweilige Einrichtung in ihrer bestehenden Rechtsform liquidiert wurde.
Das neue Gesetz über die Erbringung von medizinischen Leistungen sieht nunmehr vor, dass eine Änderung der Rechtsform in eine Handelsgesellschaft ohne eine vorherige Liquidation und damit schneller und kostengünstiger möglich sein wird.
Von der Möglichkeit der Umwandlung können zum einen die Wojewodschaften, Kreise und Gemeinden Gebrauch machen, die durch die Umwandlung eine Modernisierung des Krankenhausbetriebs erreichen wollen.
Zum anderen stellt das Gesetz die Selbstverwaltungskörperschaften, die Krankenhäuser mit einem negativen finanziellen Ergebnis betreiben, vor die Wahl, entweder innerhalb einer Frist von drei Monaten ab der Bestätigung des entsprechenden Jahresabschlusses dieses Ergebnis auszugleichen oder innerhalb einer weiteren Frist von 12 Monaten die von ihnen betriebene Gesundheitseinrichtung in eine Handelsgesellschaft umzuwandeln oder zu liquidieren.
In der Konsequenz ist damit zu rechnen, dass in den kommenden Jahren eine erhebliche Anzahl von öffentlichen Krankenhäusern kommerzialisiert wird. Auf der einen Seite werden die Selbstverwaltungskörperschaften nicht bereit bzw. in der Lage sein, die negativen Ergebnisse ihrer Krankenhäuser fortwährend auszugleichen, zum anderen lockt die Regierung mit einem finanziellen Anreiz vor allem für die Träger, die bis zum 31.12.2013 ihre Gesundheitseinrichtungen in Handelsgesellschaften umwandeln (z. B. mit einer Hilfe bei der Entschuldung im Hinblick auf öffentliche Forderungen wie bestimmte Steuern oder bestimmte Sozialversicherungsbeiträge).
Öffentliche Aufträge in Polen