Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen im sanitär-hygienischen Bereich

Die öffentlichen Ärzte- und Krankenhäuser sind verpflichtet, bis spätestens Ende 2016 bestimmte gesetzliche Standards im sanitär-hygienischen Bereich zu erfüllen. Die entsprechende Rechtsverordnung, die vorsieht, die entsprechenden Änderungen bereits bis Ende 2012 vorzunehmen, soll nach Aussage des Gesundheitsministeriums entsprechend geändert werden.

 

Das bedeutet, dass die staatlichen Ärzte- und Krankenhäuser nunmehr noch knapp sechs Jahre Zeit haben, um die (zum Teil bitter) notwendigen Modernisierungen durchzuführen. Schätzungen gehen davon aus, dass mindestens 40% der gegenwärtig funktionierenden öffentlichen Ärzte- und Krankenhäuser entsprechende Maßnahmen im sanitär-hygienischen Bereich vornehmen müssen.

 

Was jedoch in vielen Fällen fehlt, sind die finanziellen Mittel. Die Selbstverwaltungskörperschaften sind und werden in den nächsten Jahren nicht in der Lage sein, diesen landesweit mit Milliardenbeträgen bezifferten Finanzierungsbedarf in Eigenregie zu realisieren. Zwar stehen für die Modernisierungsmaßnahmen auch Finanzierungshilfen aus Europäischen Fördertöpfen zu Verfügung (u. a. aus dem Operativen Programm Infrastruktur und Umwelt), die jedoch für die durch die Selbstverwaltungskörperschaften zu lösenden Aufgaben nur zum Teil als Finanzierungsquelle dienen (können).

 

Dies wiederum eröffnet den Weg für die Verwirklichung entsprechender Projekte durch eine Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privaten Investoren auf der Grundlage von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP).