Privatisierung durch Übernahme von Anteilen an den Betreibergesellschaften
Nach der Durchführung der oben beschriebenen Kommerzialisierung besteht für die jeweilige Selbstverwaltungskörperschaft die Möglichkeit, die Mehrheit der Anteile an der Betreibergesellschaft an einen privaten Investor zu veräußern (Privatisierung).
Dieser Anteilsübergang an ein privates Rechtssubjekt ist ebenfalls mit der Verpflichtung verbunden, in dem durch die Gesellschaft betriebenen Krankenhaus entsprechende Investitionen vorzunehmen.
Öffentliche Aufträge in Polen