Verpachtung von Krankenhäusern oder einzelnen Abteilungen
Eine wichtige Form zur Gewährleistung der Verwirklichung von dringend notwendigen Investitionen besteht für die Selbstverwaltungs-körperschaften darin, einzelne Abteilungen bestehender öffentlicher Krankenhäuser (z. B. kardiologische Abteilungen oder Dialysestationen) oder im Rahmen der Kommerzialisierung ganze Krankenhäuser an einen privaten Investor zu verpachten (dies betrifft in der Praxis bisher vor allem Krankenhäuser, die sich in der Trägerschaft der Kreise und Gemeinden befunden haben).
Hierbei wird das Vermögen des ehemals öffentlichen Krankenhauses im Wege eines langjährigen Pachtvertrages (idR. 15 bis 30 Jahre) auf die durch den privaten Investor errichtete Betreibergesellschaft übertragen.
Der private Investor wird im Zusammenhang mit dem Abschluss des Pachtvertrages zur Vornahme wichtiger Investitionen verpflichtet. Dabei handelt es sich überwiegend um die oben beschriebenen Investitionen, die die Krankenhäuser im Zusammenhang mit der Erfüllung der sanitär-hygienischen Standards bis zum Jahr 2016 vornehmen müssen.
Öffentliche Aufträge in Polen