Reformversuche der vergangenen Jahre

Der Sejm Der Sejm

 

Bereits im Jahre 2001 wurde dem Sejm durch den damaligen Ministerpräsidenten Jerzy Buzek der Entwurf eines Gesetzes über die Kommerzialisierung und die Privatisierung der selbständigen öffentlichen Gesundheitseinrichtungen vorgelegt (13.06.2001, Drucksache Sejm 3058).

 

 

Zur Verabschiedung dieses Gesetzes kam es u. a. deshalb nicht, weil Jerzy Buzek aufgrund der verlorenen Parlamentswahlen die Regierungsgeschäfte am 19. Oktober 2001 an seinen Nachfolger Leszek Miller übertragen hat, der die Diskussion über dieses Gesetz nicht weiter vorangetrieben hat. 

 

Im März 2005 wurde der Versuch unternommen, im Sejm einen Gesetzentwurf zu verabschieden, der für die öffentlichen Gesundheitseinrichtungen die Möglichkeit der freiwilligen Umwandlung in gemeinnützige Gesellschaften vorsah. Dieser Gesetzentwurf wurde jedoch durch das Parlament nicht angenommen.

 

Dem Sejm wurde im Jahr 2008 von der Regierung unter Ministerpräsident Donald Tusk der Entwurf eines Gesetzespaketes vorgestellt, aufgrund dessen die öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in Gesellschaften des Handelsrechtes umgewandelt werden sollten. Diese Gesetze wurden zwar durch das Parlament verabschiedet, jedoch durch den Präsidenten nicht unterzeichnet und konnten deshalb nicht in Kraft treten.  

 

Daraufhin wurde durch den Ministerrat der sog. "Plan B" angenommen. Im Rahmen dieses Beschlusses Nr. 58/2009 vom 27. April 2009 wurde ein Programm ins Leben gerufen, das in den Jahren 2009 - 2011 die Selbstverwaltungseinheiten in ihren Bestrebungen zur Stabilisierung des Gesundheitssystems unterstützen soll. Im Kern geht es um die Möglichkeit, den öffentlichen Gesundheitseinrichtungen, deren Träger sich für eine Umwandlung in Gesellschaften des Handelsrechts (GmbH/AG)entscheiden, nach dieser Umwandlung unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung aus dem Staatshaushalt für die Entschuldung zu gewähren. Gesellschafter/Aktionäre wären die Selbstverwaltungskörperschaften, d. h., z. B. die Wojewodschaften, Kreise und Gemeinden.

 

Im Unterschied zum Gesetzespaket aus dem Jahre 2008, das vom Präsidenten nicht unterzeichnet wurde, ist die Umwandlung von öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in Handelsgesellschaften nach gegenwärtiger Rechtslage nur möglich, wenn die neue Gesellschaft errichtet wird, bevor die jeweilige Einrichtung in ihrer bestehenden Rechtsform liquidiert wird.  

 

Von den ca. 700 öffentlichen Krankenhäusern wurden zwischen 1999 und 2009 bereits ca. 80 Krankenhäuser in Handelsgesellschaften umgewandelt.